Referenznummer:
VK-24412
Bezug:
vermietet
Lage:
Berlin-Buckow
Wohnfläche:
ca. 53m²
Zimmeranzahl:
2
Energieausweis:
liegt zur Besichtigung vor
Baujahr:
1960
Provision:
3,57% des Kaufpreises inkl. 19% MwSt., zahlbar vom Käufer
Kaufpreis:
149.000 €

SÜDLICH AUSGERICHTETE LOGGIA - GRÜNE & RUHIGE WOHNLAGE - ZUR ZEIT VERMIETET

Lagebeschreibung:


Der Ortsteil Buckow befindet sich im südlichen Bereich von Berlin, im Bezirk Neukölln. 

Während Neukölln ein Stadtteil im Wandel und ein kultureller Schmelztiegel ist, hat sich Buckow seine Gelassenheit bewahrt. Dank der Lage vereinen sich entspanntes Wohnen in attraktiver Grünlage mit den Vorzügen der Großstadt vor der Haustür. 

Geschäfte, Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Cafés befinden sich naheliegend an der Marienfelder Chaussee oder in Alt-Buckow.

Ein Spaziergang im schönen Britzer Garten, dem ehemaligen BUGA-Gelände, oder ein Bummel durch Alt-Buckow mit seinem historischen Ensemble und der im 13. Jahrhundert erbauten Dorfkirche bieten sich in dieser Lage an.

Eine gute Anbindung ist durch verschiedene Buslinien und die S2 gesichert.

Mit dem PKW besteht über die Zufahrt zur A113 ein schneller Anschluss in die Innenstadt (Stadtautobahn A100) und auch stadtauswärts zum Berliner Ring (A10).

Objektbeschreibung:


Die Wohnanlage ist zurückgesetzt von der Straße und somit sehr ruhig gelegen.

Die Wohnung befindet sich im Hochparterre und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 53 m², aufgeteilt auf einen Flur mit zwei praktischen Nischen, eine Küche, ein in 2015 erneuertes Badezimmer, ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer mit einer südlich ausgerichteten Loggia, die einen Blick ins Grüne bietet.

Die Wohnräume sind mit Stäbchen-Parkett ausgestattet, darüber ist Auslegware verlegt.

Die Kunststofffenster sind zweifach verglast, die Wände sind tapeziert und eine Deckenhöhe von ca. 2,70 m vermittelt ein sehr angenehmes Raumgefühl.

Abgerundet wird das Angebot durch einen Keller.

Die Wohnung ist seit dem 15.11.1999 zuverlässig vermietet. Ein neuer Eigentümer kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 9 Monaten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen wegen Eigenbedarfs kündigen.