Die Immobilie befindet sich im beliebten Berliner Stadtteil Wilmersdorf, eine zentrale Lage im Herzen der Stadt und einer der wohl grünsten Stadtteile Berlins.
In unmittelbarer Umgebung bietet sich in allen Bereichen eine komplette Versorgungsfunktion an. Diverse Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungs- sowie Gesundheitseinrichtungen, beliebte Cafés und Restaurants machen den Charme dieser Lage aus.
Die nahegelegenen Kieze im Bayerischen Viertel, rund um den Viktoria-Luise-Platz, den Winterfeldtplatz und den Ludwigkirchplatz sowie der Güntzelkiez bieten zudem ein vielfältiges, internationales gastronomisches Angebot .
Für Erholungs- und Freizeitangebote dienen der nahe gelegene Volkspark Wilmersdorf, der Preußen Park und der Fennsee, die in kurzer Zeit sowohl mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu erreichen sind.
Auch eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personalverkehr ist durch die nahe gelegene U-Bahn- Station Berliner Straße gegeben. Wer mit dem Auto fährt, kann mithilfe der A100 viele Orte Berlins schnell erreichen.
Das 4-geschossige Wohnhaus wurde 1960 erbaut. Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss und ist bequem mit einem Fahrstuhl zu erreichen.
Sie verfügt über ca. 50 m², die auf einen Eingangsbereich, ein Wohn-/ Schlafzimmer, eine Küche mit Einbauküche und ein Tageslicht-Wannenbad aufgeteilt sind. Vom Eingangsbereich sind alle Räume Wohnung bequem zu erreichen. Zudem bietet dieser genügend Platz für eine Garderobe.
Das großzügige und helle Wohn-/Schlafzimmer ist ist mit einem Laminatboden ausgestattet, die Wände sind tapeziert und man hat direkten Zugang zum überdachten Balkon mit Süd-West Ausrichtung.
Der Schlafbereich ist mit einer Wand zum Wohnbereich abgetrennt.
Die Wohnung ist seit Februar 2007 vermietet und erwirtschaftet eine monatliche Nettokaltmiete von 420 EUR. Dem Mieter könnte innerhalb einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 9 Monaten wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund des Alters des Mieters (ca. 80 Jahre alt) und der langen Mietdauer möglicherweise Härtegründe vorliegen können.
Ein Pkw Stellplatz gehört zum Gemeinschaftseigentum könnte bei Bedarf angemeldet werden.
Ein Kellerabteil rundet das Angebot ab.