Die Immobilie ist mitten in Berlin gelegen, zwischen dem beliebten Bergmannskiez, Mehringplatz, Park am Gleisdreieck, Potsdamer Platz und Checkpoint Charlie.
Die Lage bietet attraktive Freizeitmöglichkeiten, vielfältige Restaurants und Cafés, die alle fußläufig zu erreichen sind. In unmittelbarer Nähe befinden sich alle notwendigen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarfs.
Die Anbindung der öffentlichen Verkehrsmittel ist durch die regelmäßig fahrende U-Bahn (S-Bhf Hallesches Tor) welche ca. 2 Minuten fußläufig zu erreichen ist, sowie Buslinien als sehr gut zu bezeichnen.
Die zum Verkauf stehende Einheit befindet sich im Dachgeschoss eines 4-geschossigen Gebäudes mit 29 Wohneinheiten. Es handelt sich um einen 330 m2 Dachrohling bzw. um Abbaumöglichkeit von dieser Fläche.
Der Sondernutzungsberechtigte der Dachgeschossfläche ist berechtigt, sein Sondereigentum auf eigene Kosten zu Wohnzwecken auszubauen, sofern dies öffentlich-rechtlich zulässig ist, sowie einen Zugang unmittelbar von der Sondereigentumseinheit zur jeweiligen Dachfläche zu schaffen und zu diesem Zweck in das gemeinschaftliche Eigentum einzugreifen, z.B. zur Errichtung einer Tür bzw. eines bodentiefen Fensters. Ferner ist es gestattet, jeweils eine Treppe von der berechtigen Sondereigentumseinheit zur Dachfläche zu errichten. Soweit durch dies Maßnahmen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird, ist hierfür die vorherige Zustimmung des Verwalters erforderlich. Der Sondernutzungsberechtigte der Dachfläche ist berechtigt, die ihm zugeordnete Dachfläche auf eigene Kosten als Dachterrasse bzw. Aufdachterrasse auszubauen und entsprechend zu nutzen. Das Sondernutzungsrecht SN-T1 ist ebenfalls der Teileigentumseinheit WE29 zugeordnet und betrifft das Podest im Treppenhaus. Der Sondernutzungsberechtigte ist berechtigt, auf seine Kosten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit auf der Sondernutzungsfläche eine Wand zu errichten, welche insoweit eine neue Abgrenzung der angrenzenden Sondereigentumseinheit vom sonstigen gemeinschaftlichen Eigentum darstellt und einen Verbindungsraum schafft, sowie auch eine Eingangstür in die neu geschaffene Abtrennungswand einzubauen, so dass hierdurch ein neuer Zugang geschaffen werden kann.
Es besteht die Möglichkeit, Dachdurchbrüche für Fenster/Türen vorzunehmen, Balkone/Terrassen/Aufdachterrassen zu errichten, einen Kamin einzubauen, die funktionsuntaugliche Fahrstuhlanlage für die Errichtung eines Fahrstuhls zu nutzen oder einen neuen Fahrstuhl im Außenbereich anzusetzen.