Biesdorf ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, der überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist. Liebevoll gestaltete Gärten und Vorgärten finden sich hier, aber auch der Biesdorfer Baggersee, der Volkspark Wuhlheide, der Tierpark Berlin, die Kaulsdorfer Seen und der Schlosspark Biesdorf.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und idyllischen Wohnlage mit viel Grün und dennoch zentral.
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte und Restaurants befinden sich an der Köpenicker Str. und sind in wenigen Minuten zu erreichen.
In der Umgebung ist in allen Bereichen eine komplette Versorgungsfunktion vorhanden: Schulen, Kitas, Dienstleistungs- sowie Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen und Therapeuten, sind in einer Vielzahl verfügbar. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem das hochmoderne Unfallkrankenhaus Berlin.
Trotz der ruhigen und grünen Lage ist das Berliner Zentrum schnell zu erreichen. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben.
Eine optimale Verkehrsanbindung mit dem PKW bietet die Bundesstraße 1, die in westlicher Richtung in die Berliner City führt und in östlicher Richtung zur Autobahn A 10 - und darüber hinaus ins Berliner Umland.
Die Grundstücksfläche beträgt 665 m² und ist bebaubar nach § 34 Abs. 1 BauGB. Dabei muss sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Für die endgültige und verbindliche Bebauungsvariante ist eine Anfrage an das Bauamt zu stellen.
Die nähere Umgebung ist geprägt von Einzelhäusern, meist Einfamilienhäusern oder umgebauten Gartenhäusern, die zu Wohnhäusern erweitert wurden.
Es wäre möglich, ein eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Satteldach oder ein zweigeschossiges Wohnhaus mit flach geneigtem Dach in Form einer Stadtvilla zu errichten.
Die Wohnhäuser in der Umgebung haben Grundflächen von etwa 70 bis 130 m². Entscheidend für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist die Kubatur, also die Länge, Breite, Höhe und die Verteilung der bebauten und unbebauten Grundstücksfläche. Diese müssen zur Nachbarschaft passen.
Ein Bereich von mindestens 5 m entlang der Straßen (Hauptweg und Hadubrandweg) darf nicht bebaut werden, ausgenommen Zufahrten.
Das Grundstück ist teilerschlossen (Abwasser), liegt in der Trinkwasserschutzzone III A, und es ist keine Baulast im Baulastenverzeichnis sowie keine Bodenbelastung eingetragen.