























Im Herzen von Berlin: Moabit gehört zum Bezirk Berlin-Mitte und ist wohl einer der spannendsten und aufstrebendsten Stadtteile der Hauptstadt.
Als künstliche Insel ist Moabit von verschiedenen Wasserstraßen umgeben und ist über diverse Brücken mit den umliegenden Bezirken Tiergarten und Charlottenburg verbunden.
Immobilien in Moabit sind äußerst nachgefragt durch die urbane Lage. Die Vielfalt historisch schmuckvoller Altbauten und die beeindruckende Architektur von modernen Gebäuden trifft auf die kulturelle Vielfalt unserer Stadt und bietet ein einzigartiges Flair.
Lebensqualität am Wasser und Parkanlagen, eine hervorragende Infrastruktur, ein vielfältiges und internationales gastronomisches Angebot sowie die Wahl zwischen verschiedenen kleinen Delikatessgeschäften oder dem großen Supermarkt bieten eine außergewöhnliche Mischung für eine friedvolle nachbarschaftliche Lebensart.
Die Verkehrsanbindung mit dem PKW ist durch die Nähe zur Siegessäule sehr gut. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist durch naheliegende U+S-Bahn Linien und dem Berliner HbF ebenfalls gegeben.
Das 6-geschossige Mehrfamilienhaus wurde 1958 erbaut und verfügt insgesamt über 28 Wohnungen.
Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss und ist bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Die Wohnfläche von ca. 34,98 m² verteilt sich auf einen Flur; ein gefliestes Badezimmer, ausgestattet mit einer Dusche und ein geräumiges Wohn-/Schlafzimmer, welches den Zugang zur Küche ermöglicht sowie auch zum Balkon. Der Balkon bietet einen Ausblick gen Westen und auch auf die Spree.
Im Wohnraum und im Flur ist Teppichboden ausgelegt, während der Boden in der Küche mit Linoleum ausgelegt ist. Die Wände sind tapeziert.
Doppelt verglaste Kunststofffenster wurden 2010 eingebaut, ebenfalls wurde in 2010 das Dach erneuert und gedämmt sowie die Steuerung des Aufzugs erneuert. 2014 wurde Außenfassade wärmegedämmt, und 2015 wurden die Fall- und Frischwasserrohre erneuert.
Ein Kellerraum rundet das Angebot ab.
Die Wohnung ist seit dem 01.12.1999 vermietet. Ein neuer Eigentümer kann das Mietverhältnis mit einer Frist von neun Monaten wegen Eigenbedarfs innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.