Referenznummer:
VK-23326
Lage:
Berlin-Hellersdorf
Grundstücksfläche:
900m²
Provision:
7,14 % des Kaufpreises inkl. 19% MwSt., zahlbar vom Käufer.
Kaufpreis:
550.000 €

BAUGRUNDSTÜCK - BEBAUT MIT GARAGEN & LAGERFLÄCHEN - BEBAUBARKEIT FÜR WOHNEN MÖGLICH

Lagebeschreibung:


Mahlsdorf ist ein Berliner Ortsteil im Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Das Grundstück liegt in einer verkehrsgünstigen Lage mit guter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Die Umgebung ist geprägt durch eine Mischung aus Gewerbe- und Wohngebieten. In unmittelbarer Nähe befinden sich verschiedene Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Der alte Dorfkern von Mahlsdorf mit der Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert und dem Gutspark Mahlsdorf ist durch die Bundesstraße durchtrennt.

Der Wuhlgarten liegt mitten in Marzahn-Hellersdorf und verläuft entlang der Wuhle. Der Park ist recht abwechslungsreich und besteht neben großen Wiesen auch aus dichtem Dickicht, durch welches kleine Wege führen.

Die Kaulsdorfer Seen sind ein ca. 93,7 ha großes Landschaftsschutzgebiet, zu dem der Butzer See, der Habermannsee sowie der Kaulsdorfer Busch, ein abgezäuntes Waldgebiet im Wasserschutzgebiet, gehören.

Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bieten verschiedene Buslinien sowie die Tram und die S-Bahnlinie S5 am S-Bahnhof Mahlsdorf in Richtung Alexander Platz (City-Ost) oder Zoologischer Garten (City-West).

Eine optimale Verkehrsanbindung mit dem PKW bietet die Bundesstraße 1 oder der Berliner Ring A10, welcher darüber hinaus ins Berliner Umland führt.

Objektbeschreibung:


Das Grundstück hat eine Größe von ca. 900 m².

Bei dem zum Verkauf stehenden Grundstück handelt es sich um eine zurückgelegene Grundstücksfläche. Auf dem vorderen Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus. Das hintere, zum Verkauf stehende Grundstück ist mit Garagen und Lagerräumen bebaut. Die Mietverträge wurden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die jährliche Nettokaltmiete beläuft sich zur Zeit auf 12.040 EUR.

Die Erschließung für Elektrik, Wasser, Abwasser, Gas und ähnliches darf laut Aussage der Baubehörde nur über das vordere Grundstück erfolgen. Hier wurde für diesen Zweck eine Dienstbarkeit auf dem vorderen Grundstück zugunsten des hintern Grundstücks gesichert. Für die Geh-Befahrbarkeit verfügt das Grundstück bereits über eine eigene Zufahrt.

Das Grundstück ist bebaubar gemäß §34 BauGB. Zwei Vollgeschosse wären möglich. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Für die endgültige und verbindliche Bebauungsvariante ist eine Anfrage an das Bauamt zu stellen.